Organisation des Zulassungsverfahrens
ORGANISATION DES ZULASSUNGSVERFAHRENS FÜR DAS SCHULJAHR 2025/2026
Anzahl der akzeptierten Bewerber:
Im Schuljahr 2025/2026 werden zwei Vollzeitklassen eröffnet:
- Tschechisches Programm - Zweigstelle 63-41-M/02 Wirtschaftsakademie in Vollzeitform (maximal 26 Schüler)
- Tschechisch-englisches Programm - Zweigstelle 63-41-M/02 Wirtschaftsakademie in der Vollzeitform, kombiniert mit einem Hauptfach Business (maximal 26 Schüler)
Die folgenden Informationen beziehen sich auf 63-41-M/02 Business Academy
Termine der Zulassungen 1. Runde:
1. einheitliche Zugangsprüfungen in tschechischer Sprache und Mathematik abgehalten werden 11. April 2025 und 14. April 2025Alternativtermine: 29. April 2025 und 30. April 2025.
2. die Schuleingangsprüfungen in Form eines mündlichen Gesprächs mit den Bewerbern vom 17. März 2025 bis zum 25. April 2025 (nach Vereinbarung), alternative Termine: vom 28. April 2025 bis zum 5. Mai 2024.
Etwaige weitere Runden werden nur dann angekündigt, wenn nach den vorangegangenen Runden noch freie Plätze vorhanden sind.
Einreichung einer Bewerbung für die erste Runde des Zulassungsverfahrens:
Es gibt drei Möglichkeiten der Bewerbung:
Elektronische Einreichung:
1. Loggen Sie sich in das digitale Anmeldesystem (DiPSy) ein und wählen Sie Ihr Kind aus (das System ist mit dem Melderegister verbunden). Die Anmeldungen können gesendet werden an vom 1. Februar 2025 bis zum 20. Februar 2025. Um sich in das System einzuloggen, müssen Sie die sogenannte. elektronische Identität.
2. Wählen Sie . 3 Disziplinen ohne Talenttestwo Sie sich bewerben möchten (genaue Angaben zu den Studiengängen finden Sie im System).
3. Sie wählen die Felder in der Reihenfolge ihrer Priorität (d.h. Sie setzen die Schule, die Ihr Kind am liebsten besuchen möchte, auf Platz 1).
4. Anhänge hochladen (Fotos, Scans). Im System sehen Sie, welche Anlagen die Schule für die jeweilige Fachrichtung verlangt. Bei uns sind das die Zeugnisse aus beiden Semestern der 8. Klasse und dem ersten Halbjahr der 9. Eine ärztliche Untersuchung ist bei uns nicht erforderlich.
5. Sie werden die Einreichung von Anträgen bestätigen. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Bewerbung an Ihre E-Mail-Adresse. Bewerbungen müssen eingereicht werden bis spätestens 20. Februar 2025.
Einreichung durch Auszug aus dem System:
(1) Auch ohne elektronische Identität können Sie den Antrag online ausfüllen. Sie können auf das System zugreifen, ohne sich anzumelden und alle Details ausfüllen über sich selbst und Ihr Kind.
2. Wählen Sie . 3 Disziplinen ohne Talenttestwo Sie sich bewerben möchten (genaue Angaben zu den Studiengängen finden Sie im System).
3. Sie wählen die Felder in der Reihenfolge ihrer Priorität (d.h. Sie setzen die Schule, die Ihr Kind am liebsten besuchen möchte, auf Platz 1).
4. Anhänge hochladen (Fotos, Scans). Im System sehen Sie, welche Anlagen die Schule für die jeweilige Fachrichtung verlangt. Bei uns sind das die Zeugnisse aus beiden Semestern der 8. Klasse und dem ersten Halbjahr der 9. Eine ärztliche Untersuchung ist bei uns nicht erforderlich.
5. Sie werden die Einreichung von Anträgen bestätigen. Sie erhalten eine Nachricht mit dem ausgefüllten Bewerbungsformular (Liste) an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
6. Drucken Sie das Antragsformular (ohne Anhänge) aus, unterschreiben Sie es und geben Sie es
Einreichung eines Papierformulars:
1. Drucken Sie für jede Schule ein Papierformular auswo du dich meldest. Sie können das Anmeldeformular für die Sekundarstufe hier herunterladen: Bewerbung an einer weiterführenden Schule.
2. In der Form alle Details ausfüllen über sich selbst und Ihr Kind.
3. Abgerufen von Angaben zur Schule und zum Kurs und füllen Sie sie aus in der Form (genauer Name, Adresse, Code und Bezeichnung des Feldes. Für unsere Schule lauten die Angaben wie folgt:
Digitale Akademie - Business Academy, s.r.o.,
Pod Školou 167, 284 01 Kutná Hora - Malín;
63-41-M/02 Wirtschaftsakademie
4. Sie wählen die Felder in der Reihenfolge ihrer Priorität (d. h. Sie setzen die Schule, an der Ihr Kind am meisten studieren möchte, an die erste Stelle). Die Reihenfolge der Hauptfächer muss auf allen Formularen beibehalten werden.
5. Für jede Anwendung Sie fügen Anhänge in Papierform bei (je nach den Bedingungen der Schule). Bei uns ist es das Zeugnis aus beiden Semestern der 8. Klasse und dem ersten Halbjahr der 9. Eine ärztliche Untersuchung ist an unserer Schule nicht erforderlich.
6. Bewerbungsformular in Papierform mit Anhängen geliefert von (per Post, persönlich oder auf dem Postweg) an jede auf dem Bewerbungsformular aufgeführte Schule.
Papieranträge können persönlich in der Studienabteilung der Schule von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 14:00 Uhr eingereicht werden.
Die Frist für die Einreichung eines Antrags ist bis 20. Februar 2025.
Eine Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars finden Sie auch direkt auf der CZVV-Website: https://prijimacky.cermat.cz/menu/jednotna-prijimaci-zkouska/prihlasky-na-ss
Einladung zur Aufnahmeprüfung:
Die Kandidaten erhalten die Einladung zu den Einzel- und Schulaufnahmeprüfungen mindestens 14 Tage vor dem
indem Sie diese Prüfung ablegen, entweder durch eine Nachricht im System (bei elektronisch eingereichten Bewerbungen) oder per E-Mail (bei Erklärungen und Formularen).
Die Verteilung für die einheitliche Aufnahmeprüfung sowie die Vorbereitung dieser Tests und die Auswertung der Testergebnisse erfolgt durch das Zentrum für die Ermittlung von Bildungsergebnissen (CZVV, Cermat). Die Verteilung richtet sich in erster Linie nach der Entfernung der Schule zum Wohnort des Bewerbers und in zweiter Linie nach der Kapazität der Schule für die einheitliche Aufnahmeprüfung.
Festlegen der Reihenfolge:
Die neue Rangfolge wird nach Ablauf der Alternativfrist festgelegt.
Am 15. Mai 2024 veröffentlicht der Direktor der Sekundarschule die Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens (Website dahora.cz, Anschlagtafel vor dem Schulgebäude). Einschreibeformulare werden nicht mehr verwendet. Die Entscheidungen über die Zulassung oder Nichtzulassung werden den Bewerbern nicht mitgeteilt. Die Bewerber können die Ergebnisse aller Kurse, für die sie sich beworben haben, nach Abschluss des Prüfungsverfahrens im System einsehen. Wenn ein Bewerber den Studiengang, für den er zugelassen wurde, nicht antreten möchte, reicht er in der Regel einen "Verzicht" auf seinen Platz in diesem Studiengang ein, den die Schule in das System einträgt. Erst dann können sich die Erziehungsberechtigten oder der Bewerber für eine zweite oder weitere Runde in anderen Schulen oder Fächern bewerben.
ZULASSUNGSKRITERIEN FÜR DAS SCHULJAHR 2025/2026
Gemäß § 60 des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg. über die Vorschul-, Grundschul-, Sekundarschul-, höhere Berufsschul- und sonstige Bildung in der geänderten Fassung, in Übereinstimmung mit der Verordnung Nr. 422/2023 Slg. über die Einzelheiten der Organisation des Zulassungsverfahrens für die Ausbildung an weiterführenden Schulen in der geänderten Fassung, lege ich die folgenden Kriterien für die Zulassung zur Ausbildung an der Digitalen Akademie - Obchodní akademie, s.r.o., Pod Školou 167, Kutná Hora - Malín für das Jahr 2025/2026 fest:
(1) Bewerber, die sich für das erste Jahr der Handelsakademie 63-41-M/02 für ein Vollzeitstudium bewerben, müssen die einheitliche Aufnahmeprüfung und die Aufnahmeprüfung der Schule ablegen. Sie werden auf der Grundlage des Ergebnisses der Gesamtbeurteilung und bis zur Ausschöpfung der Kapazität zum Studium zugelassen.
2. Bei freien Kapazitäten werden die Bewerber auf der Grundlage der Ergebnisse der einfachen Aufnahmeprüfung und der Aufnahmeprüfung der Schule zugelassen, bis die Kapazitäten ausgeschöpft sind
Methode der Bewertung:
(1) Die maximale Punktzahl, die erreicht werden kann, beträgt 166. Die Schule hat keine Mindestpunktzahl für die Zulassung festgelegt.
2. Das Ergebnis der einzigen Aufnahmeprüfung (die von der Einrichtung CZVV veröffentlicht wird) wird mit 60 % gewichtet und fließt in die Gesamtbewertung des Zulassungsverfahrens ein. Die Gesamtzahl der zu erreichenden Punkte beträgt 100 (50 Punkte für die tschechische Sprache und 50 Punkte für Mathematik).
3. Die Durchschnittsnote des Zeugnisses (1. und 2. Semester der 8. Klasse und 1. Semester der 9. Klasse der Grundschule oder des entsprechenden Jahrgangs eines mehrjährigen Gymnasiums, der Durchschnitt aller Pflichtfächer außer Verhalten wird berechnet) fließt ebenfalls in die Gesamtnote ein, die mit 10 % gewichtet wird. Die Gesamtzahl der zu erreichenden Punkte beträgt 16. 16 Punkte werden für einen Gesamtdurchschnitt von 1,00 - 1,50 vergeben, 10 Punkte für einen Gesamtdurchschnitt von 1,51 - 2,00 und 5 Punkte für einen Gesamtdurchschnitt von 2,01 - 2,50.
4. Das Ergebnis der Schuleingangsprüfung fließt mit einer Gewichtung von 30 % in die Gesamtbewertung ein, insgesamt können 50 Punkte erreicht werden.
Aufnahmeprüfung für die Schule:
Gemäß § 60 des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg. über den Vorschul-, Grundschul-, Sekundarschul-, höheren Berufsschul- und sonstigen Unterricht in seiner geänderten Fassung und gemäß § 10 der Verordnung Nr. 422/2023 Slg. über die Zulassung zum Sekundarschulunterricht hat der Schulleiter beschlossen, dass die Aufnahmeprüfung in Form eines mündlichen Gesprächs vor einem zugelassenen dreiköpfigen Ausschuss stattfindet. Der Inhalt des mündlichen Gesprächs besteht hauptsächlich darin, die Motivation des Bewerbers für das Studium an unserer Schule zu ermitteln; die Unterthemen des Gesprächs sind die Motivation zum Lernen, die allgemeine Kommunikation und die Kommunikation in Englisch. Diese Form der Prüfung geht mit 30 % in die Gesamtbeurteilung ein.
Sonstige Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Die Erfüllung der Bedingungen für die gesundheitliche Eignung ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung, die Schule verlangt keine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
2. Bewerber mit einer Behinderung müssen diese Tatsache gemäß § 3 Absatz 1 Buchstabe i) der Verordnung Nr. 422/2023 Slg. in der geltenden Fassung nachweisen. Wenn die Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung des Bewerbers bei der Aufnahmeprüfung berücksichtigt werden soll, muss dem Antrag ein Bericht der Schulberatungsstelle beigefügt werden, der eine Stellungnahme in Form einer Empfehlung über das geeignete Verfahren für die Aufnahmeprüfung enthält (§ 24 der Verordnung Nr. 422/2023 Slg. in der geltenden Fassung).
3. Hat sich der Antragsteller längere Zeit im Ausland aufgehalten und dort auch 9 Jahre lang die Schulpflicht erfüllt, muss er den Antrag auf Sekundarschulbildung zusammen mit folgenden Unterlagen einreichen
4. das Abschlusszeugnis in der Originalfassung. Eine amtlich beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente wird von der Schule nicht verlangt, es sei denn, die Schulleitung entscheidet im Einzelfall anders. Hat der Antragsteller seine Grundschulausbildung vor Erfüllung der Schulpflicht (z. B. 8 Jahre) im Ausland erfolgreich abgeschlossen, muss er spätestens am Tag der Aufnahme des Studiums ein Dokument über die Anerkennung der Gleichwertigkeit oder ein Dokument über die Anerkennung der Gültigkeit des ausländischen Zeugnisses in der Tschechischen Republik, die so genannte Nostrifikation, vorlegen (§ 108 des Bildungsgesetzes).
5. Bewerber mit tschechischer oder ausländischer Staatsbürgerschaft, die ihre bisherige Ausbildung an einer Schule außerhalb der Tschechischen Republik erhalten haben, werden auf ihren Antrag hin gemäß § 20 Absatz 4 des Schulgesetzes einer Aufnahmeprüfung in tschechischer Sprache unterzogen. Die Kenntnis der tschechischen Sprache dieser Bewerber wird durch ein mündliches Gespräch überprüft
6. Die Bewertung der Bewerber, die die einheitliche Prüfung in tschechischer Sprache und Literatur gemäß § 20 Abs. 4 des Bildungsgesetzes nicht ablegen werden, erfolgt auf der Grundlage einer reduzierten Bewertung (§ 26 der Verordnung Nr. 422/2023 Slg.), bei der das Ergebnis der Prüfung in tschechischer Sprache und Literatur der einheitlichen Prüfung nicht berücksichtigt wird. Die Bewerber werden dann in der endgültigen Rangliste aller Bewerber an der gleichen Stelle platziert wie in der reduzierten Rangliste aller Bewerber.
7. Jeder Teilnehmer des Verwaltungsverfahrens (d.h. der Bewerber) hat das Recht, die Prüfungsergebnisse und die ausgefüllten Erfassungsbögen bei der CZVV einzusehen, nachdem er seine Identität mittels elektronischer Identifizierung oder durch Eingabe eines Identifizierungscodes nachgewiesen hat (§ 6 der Verordnung Nr. 422/2023 Slg.), und vor dem Datum der Entscheidung über die Zulassung oder Nichtzulassung zum Studium dazu Stellung zu nehmen (§ 19 der Verordnung Nr. 422/2023 Slg.).
Ergebnisse des Zulassungsverfahrens:
1. Am 15. Mai 2025 werden die Ergebnisse des Zulassungsverfahrens auf www.dahora.cz/vysledky-prijimaciho-rizeni (unter der zugewiesenen Registrierungsnummer des Bewerbers) veröffentlicht. Einschreibezettel werden nicht mehr verwendet.
(2) Die Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme wird den Antragstellern nicht mitgeteilt.
3. Die Bewerber können ihre Ergebnisse in allen Fächern, für die sie sich beworben haben, einsehen, nachdem der Überprüfungsprozess im System abgeschlossen ist. Möchte der Bewerber nicht in dem Bildungsbereich aufgenommen werden, für den er zugelassen wurde, gibt er einen "Verzicht" auf seinen Platz ab. Danach hat der Erziehungsberechtigte oder der Bewerber die Möglichkeit, sich für die 2. oder nächste Runde in anderen Schulen oder Fachbereichen zu bewerben.
4. Die Einschreibekarten werden ab dem 1. Januar 2024 an allen Schulen abgeschafft.
5. Weitere Zulassungsrunden können in einzelnen Studienfächern nur ausgeschrieben werden, wenn nach den vorangegangenen Runden noch freie Plätze vorhanden sind.
6. Gegen die Entscheidung über die Nichtzulassung zum Studium kann der gesetzliche Vertreter des Antragstellers innerhalb von drei Arbeitstagen ab dem Tag der Zustellung der Entscheidung an die regionale Geschäftsstelle beim Direktor der Digitalen Akademie - Obchodní akademie, s. r. o. Beschwerde einlegen. Gemäß § 82 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 500/2004 Slg. in der Fassung des Verwaltungsgesetzbuches muss die Beschwerde Angaben über die Entscheidung, gegen die sie sich richtet, den Umfang, in dem sie angefochten wird, und die Gründe für den Widerspruch mit den Rechtsvorschriften oder die Unrichtigkeit der Entscheidung oder des ihr vorausgehenden Verfahrens enthalten.
Wie bewirbt man sich?
Wenn Sie sich oder Ihr Kind für einen Kurs anmelden oder einfach nur weitere Informationen erhalten möchten das Formular ausfüllen unten und wir melden uns bei Ihnen! Bewerben Sie sich noch heute und machen Sie den ersten Schritt in Richtung Ihrer Zukunft.
Mit dem Absenden dieses Formulars erklären Sie sich einverstanden mit Datenschutzerklärung Digitale Akademie Kutná Hora.