Studiengebühren

Die Grundgebühren werden halbjährlich gezahlt. Bei jährlicher Zahlung gibt es einen Rabatt von 10%, bei Ratenzahlung erhöht sich der Betrag um etwa 10%. In den oben genannten Preisen sind die Erhöhung und der Rabatt bereits berücksichtigt.

Studiengebühren

Jährlich - 1x 41.400 CZK
Halbjährlich - 2x 23.000 CZK
Auf Raten - 10x 5.100 CZK 

Studiengebühren

Jährlich - 1x 94.500 CZK
Halbjährlich - 2x 52.500 CZK
In Raten - erste Rate: 1x 17.900 CZK, weitere Raten: 9x 10.900 CZK

VIP-Paket:

Enthält:

- Lehrbücher
Gebühr für die internationale Englischsprachprüfung der gewählten Stufe
Internationale Prüfung für IT-Kenntnisse, z. B. ECDL-Prüfung - Anzahl der Module nach Wahl des Schülers
Wahlfächer mit mehr als 29 Stunden pro Woche, zusätzliche Zahlungen für Wahlfächer
Multisport
- zusätzliche individuelle Beratung
- individuelle Beratung durch einen Schulpsychologen zusätzlich
- Schul-Sweatshirt Ihrer Wahl
Teilnahme an einem der wöchentlichen Ausflüge ins Ausland oder an einer Sportveranstaltung ohne zusätzliche Kosten

Es wird immer für ein Jahr zum Preis von 44.500 CZK gewählt.

Rückzahlungsbedingungen:

jährlich: ab 15. 6.
halbjährlich: 15. Juni, 15. Januar
in Teilbeträgen: 15.6., 15.9., 15.10., 15.11., 15.12., 15.1., 15.2., 15.3., 15.4., 15.5. 

Zahlungsbedingungen:

Die Studiengebühren werden halbjährlich auf die Kontonummer 2802337034/2010 überwiesen. Bei jährlicher Zahlung beträgt der Rabatt 10%. Bei Ratenzahlung werden zusätzlich zu den Grundgebühren von ca. 10% Zinsen fällig. Diese Preise verstehen sich nach Berücksichtigung von Rabatten und Zinsen. Das variable Symbol ist die Geburtsnummer, der Name des Schülers wird in die Nachricht an den Empfänger eingetragen.

Zahlungen aus dem Ausland:

Name und Anschrift der Bank: Fiobanka, a.s., V Celnici 1028/10, Prag 1
Name des Kunden: Digitale Akademie Kutná Hora - Malín
IBAN: CZ8320100000002802337034, SWIFT: FIOBCZPPXXX
Verfolgen Sie den Status der Studiengebührenzahlungen in der Webanwendung Edupage. 

Für alle Arten von Studien:

Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erhebt die Schule Zinsen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften. Die Schule hat das Recht, einen Schüler wegen Nichtbezahlung des Schulgeldes von der Schule auszuschließen.